Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Landwirtschaftsverlages sowie für Print- und Digitalwerbung in Fachmedien des Landwirtschaftsverlages
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landwirtschaftsverlages
Bei Bestellung von Waren (Zeitschriften/Zeitungen, Merchandising-Artikel usw.) oder digitalen Angeboten (eMagazins, ePaper, eAudios, Downloads, Online-Zugänge, Newsletter, Chatrooms, Benutzerkonten usw.), die von Unternehmen derLV-Verlagsgruppeangeboten werden, gelten allein die nachfolgenden AGB.
1. Vertragspartner
Vertragspartner aller Bestellungen bei der LV-Verlagsgruppe ist die Landwirtschaftsverlag GmbH, Hülsebrockstraße 2-8, 48165 Münster, E-Mail: service@lv.de, Tel.: +49 (0)2501/801-0, es sei denn, es gilt eine der unten genannten Ausnahmen für Bestellungen zu bestimmten Titeln/Marken/Logos (nachfolgend jeweils kurz “Verkäufer” genannt).
Abweichend ist der Vertragspartner bzw. “Verkäufer” jeweils bei Bestellungen von Angeboten unter der Bezeichnung bzw. dem Titel oder Logo von:
(Bildquelle: Landwirtschaftsverlag GmbH)
Bei Abonnementsverhältnissen und anderen Dauerschuldverhältnissen behält sich der Vertragspartner vor, das Abonnementsverhältnis insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus auf Dritte zu übertragen, sofern das dem Abonnenten zumutbar ist und ein sachlicher Grund hierfür vorliegt; insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei einer Veräußerung des Titels oder soweit es für die Durchführung des Abonnementvertriebs erforderlich ist, z.B. wenn und soweit der Abonnementvertrieb durch einen Dritten durchgeführt werden soll. Der Vertragspartner sorgt in diesem Fall dafür, dass der Abonnent durch einen geeigneten Hinweis im Impressum des Titels oder in der Korrespondenz hiervon unterrichtet wird. Der Abonnent hat in diesem Fall das Recht, den Abonnementsvertrag fristlos zu beenden, sofern er das binnen drei Monate ab oben genannter Mitteilung erklärt.
2. Bestellungen (Waren und digitale Angebote allgemein)
Für Bestellungen, die digitale Angebote enthalten (z.B. eMagazines, ePaper, eAudios, Downloads, Online-Zugänge, Newsletter, Chatrooms, Benutzerkonten usw.) gelten zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen für Bestellungen dieser Ziffer 2 auch die in Ziffer 3 genannten zusätzlichen Bedingungen für digitale Angebote.
2.1 Vertragsschluss
Die Möglichkeiten einer Bestellung (online-Bestellung, E-Mail, Telefon, Brief etc.) ergeben sich aus der Bewerbung. In jedem Fall, insbesondere durch Anklicken der Buttons „kostenpflichtig bestellen“, „jetzt kaufen” etc., geben Sie eine verbindliche Bestellung ab, bei einer online Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren und digitalen Angebote. Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Annahmeerklärung erfolgt durch eine eindeutige Mitteilung durch den Verkäufer. Ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss besteht nicht.
Bei Bestellungen von digitalen Angeboten (eMagazins, ePaper, eAudios, Downloads, Online-Zugänge, Newsletter, Chatrooms, Benutzerkonten usw.) kommt der Vertrag bereits mit Bestätigung der Bestellung per E-Mail zustande, mit der über die Gewährung des Zugangs zum digitalen Angebot, z.B. mit der Bereitstellung des Downloads, benachrichtigt wird.
Falls der Verkäufer zur Erfüllung einer Bestellung nicht in der Lage ist oder die Bestellung ablehnt, wird der Besteller hierüber schnellstmöglich informiert. Ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss besteht nicht.
Handelt es sich um eine Bestellung zu Sonderkonditionen (z.B. Studenten-Abo) hat der Besteller dem Verkäufer den zum Bezug zu Sonderkonditionen berechtigenden Nachweis unaufgefordert binnen zweier Wochen zuzuleiten. Unterlässt er das, gilt sein Angebot als Angebot auf Abschluss zu den regulären Konditionen.
2.2 Zahlung, Preisanpassungen bei Abonnements und OnlineServices
Der Besteller ist zur Zahlung verpflichtet. Bei Angeboten mit einer längeren oder unbestimmten Laufzeit (z.B. bei Abonnements oder Online-Zugängen) besteht die Zahlungspflicht für die jeweils genannte Anzahl von Ausgaben bzw. vereinbarten Zeiträume ab Vertragsschluss im Voraus. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug an die auf der Bestellbestätigung bzw. Rechnung stehenden Konten zu leisten. Es werden nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungswege akzeptiert. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuersteuer, es sei denn, in der Bewerbung ist insbesondere für gewerbliche Kunden anderes genannt.
Der Verkäufer behält sich im Falle von Abonnements vor, den Abo-Preis jederzeit anzuheben, die Erscheinungsweise des Titels zu ändern sowie seine redaktionelle Gestaltung zu ändern oder zu variieren. Weiterhin behält sich der Verkäufer vor, im Rahmen eines laufenden Abonnements einzelne Ausgaben durch Sonderhefte oder Schwerpunktausgaben zu bestreiten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% steht dem Abonnenten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung im Heft zugehen.
2.3 Lieferung/Bereitstellung /Lieferstörungen
Der Verkäufer behält sich vor, für die Versendung von Zeitschriften und sonstigen Waren ins In- und Ausland Versandkosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen. Können Zeitschriften und sonstige Waren teilweise nicht zusammen verschickt werden, können bei einer Bestellung ggf. zweimal Versandkosten anfallen. Etwaige zusätzliche Steuern und Zölle trägt der Besteller.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Das gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.
Die Lieferung von Waren erfolgt innerhalb von drei bis fünf Tagen, soweit in der Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Ausgenommen hiervon sind Bestellungen von Abonnements. Die Lieferung erfolgt hier zum Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe.
Bei Bestellung von digitalen Angeboten (eMagazins, ePaper, eAudios, Downloads, Online-Zugänge, Newsletter, Chatrooms, Benutzerkonten usw.) erfolgt die Bereitstellung auf der jeweiligen Website bzw. bei Downloads im Mein-Konto-Bereich des jeweiligen Online-Shops. Zusätzliche Lieferkosten fallen nicht an. Bestellte digitale Angebote werden sofort bereitgestellt.
Bei Lieferstörungen auf Grund höherer Gewalt (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Aufruhr, Blockade, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Sabotage, Streiks bei Dritten, Epidemie, Pandemie, Terrorismus usw.) ruhen die Leistungspflichten von Besteller und Verkäufer für die Zeit der Lieferstörung. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, den Besteller z.B. bei PrintZeitschriften-Abonnements auf digitale Zeitschriften-Abonnements und/oder auf Print-Notausgaben mit deutlich reduziertem Umfang zu verweisen. Im Falle einer solchen Verweisung bleiben die vertraglichen Leistungspflichten des Bestellers vollumfänglich bestehen.
Abonnement-Zugaben und -Prämienartikel werden erst nach Eingang der Zahlung beim Verkäufer und dem Ablauf der Widerspruchsfrist gewährt und ausgeliefert. Die Lieferung von Abonnement-Zugaben und -Prämienartikeln erfolgt, solange der Vorrat reicht. Sollte eine Zugabe oder Prämie nicht mehr verfügbar sein, behält sich der Verkäufer die Lieferung eines angemessenen Ersatzes vor.
2.4 Eigentums-/Rechtevorbehalt
Bestellte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Verkäufers. Bei Bestellungen mit digitalen Angeboten werden die entsprechenden Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung lediglich widerruflich gewährt.
2.5 Mitteilungen
Der Verkäufer ist berechtigt, etwaige Mitteilungen zu online abgeschlossenen Verträgen an die E-Mail-Adresse zu senden, die ihm gegenüber zuletzt vom Besteller bekannt gemacht worden ist. Der Besteller wird den Verkäufer über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich informieren.
2.6 Abonnements: Beginn, Anzahl der bezogenen Ausgaben, Laufzeit, Kündigung, Löschung
Ein Abonnement eines Online-Zugangs wird unmittelbar mit Vertragsschluss gewährt. Im Übrigen beginnen Abonnements grundsätzlich zur nächsten erreichbaren Ausgabe, soweit bei der Bestellung kein späterer Zeitpunkt angegeben wurde. Bei einer Kombination eines Abonnements eines Online-Zugangs und eines Print-Abonnements (Kombi-Abonnement) wird entsprechend der Online-Zugang unmittelbar mit Vertragsschluss gewährt; das Print-Abonnement beginnt zur nächsten erreichbaren Ausgabe, soweit bei der Bestellung kein späterer Zeitpunkt angegeben wurde.
Detaillierte Informationen zur Anzahl der bezogenen Ausgaben eines Abonnements werden direkt beim jeweiligen Angebot angezeigt.
Die Vertragslaufzeit eines Abonnements beträgt zwei Jahre ab Abonnementbeginn, sofern keine kürzere Laufzeit direkt beim jeweiligen Angebot angezeigt wurde (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit.
Sofern beim jeweiligen Angebot keine kürzere Kündigungsfrist vermerkt ist, haben beide Vertragsparteien das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bei einem Kombi-Abonnement ist das jeweilige Abonnement gesondert kündbar. Wurden ein oder beide Abonnements des Kombi-Abonnements aufgrund der Kombination zu vergünstigen Konditionen (Kombi-Vergünstigungen) gewährt, entfallen die Kombi-Vergünstigungen bei Kündigung eines der beiden Abonnements.
Der Verkäufer behält sich insbesondere das Recht vor, den Vertrag bei Verstößen des Bestellers gegen das geltende Recht oder gegen diese AGB zu kündigen und dem Besteller den Zugang zu den digitalen Angeboten zu sperren. Das beinhaltet auch das Recht, Daten und Beiträge des Bestellers auch ohne dessen Zustimmung zu löschen und ihm den Zugang zeitweise oder unbeschränkt zu versagen.
3. Zusätzliche Bedingungen für digitale Angebote
Für Bestellungen, die digitale Angebote enthalten, beinhalten oder umfassen (eMagazins, ePaper, eAudios, Downloads, Online-Zugänge, Newsletter, Chatrooms, Benutzerkonten usw.) gilt zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen unter Ziffer 2 Folgendes:
3.1 Nutzungsrechte bei digitalen Angeboten
Mit Bereitstellung bzw. Übermittlung der einzelnen digitale Angebote und Inhalte erhält der Besteller das einfache Recht, diese zum eigenen, nicht-kommerziellen Gebrauch zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung – insbesondere die Veröffentlichung im Internet, sowie das unautorisierte Vervielfältigen, Verbreiten oder Zugänglichmachen von Inhalten über das Internet, sei es kostenlos oder entgeltlich – ist nicht zulässig. Gleiches gilt für das Entfernen von Urheberangaben und Quellenhinweisen sowie die sonstige Bearbeitung oder Manipulation des Downloads. Die gewährten Nutzungsrechte sind nicht übertragbar oder unterlizenzierbar und stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung. Gesetzlich nach dem Urhebergesetz erlaubte Nutzungen werden jedoch nicht eingeschränkt und bleiben klarstellend in vollem Umfang bestehen.
Die im Rahmen eines Online-Zugangs zugänglichen Inhalte stehen grundsätzlich nur für die bestellte Laufzeit bereit. Soweit der Verkäufer für Inhalte eine Downloadmöglichkeit bereitstellt (z.B. ePaper) und der Besteller diese nutzt, dürfen die jeweiligen Downloads bzw. Dateien auch über die Laufzeit des vom Besteller abgeschlossenen Abonnements vertragsgemäß genutzt werden, siehe dazu auch unten Ziffer 3.3. Entsprechendes gilt auch für Newsletter.
3.2 Aktualisierungen
Der Verkäufer ist berechtigt, die Inhalte der digitalen Angebote jederzeit zu überarbeiten, zu aktualisieren oder in sonstiger Weise zu verändern, wenn das aus technischen, rechtlichen oder inhaltlichen Gründen erforderlich sein sollte und die Rechte des Bestellers nicht unzumutbar einschränkt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, alle jemals veröffentlichen Versionen eines Artikels oder sonstigen Inhalts bereitzustellen. Auf gegebenenfalls vom Besteller heruntergeladene Inhalte hat der Verkäufer keinen Zugriff und keinen Einfluss mehr.
3.3 Verfügbarkeit von digitalen Angeboten
Der Verkäufer hält abrufbare und bereitgestellte Inhalte (z.B. ePaper) für eine angemessene Frist bei sich abrufbar. Eine unbefristete Datensicherung und Datenverfügbarkeit können jedoch nicht gewährleistet werden. Der Besteller sollte daher zum Download verfügbare Inhalte parallel lokal auf angeschlossenen Endgeräten speichern.
Der Verkäufer ist bemüht, die digitalen Angebote, insbesondere bestellte und zum Download bereitgestellte Inhalte möglichst ununterbrochen verfügbar zu halten. Durch Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie System-Aktualisierungen oder auch technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, kann die Verfügbarkeit möglicherweise eingeschränkt sein. Eine Gewährleistung für die jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht übernommen.
3.4 Notwendige Voraussetzungen – Internet-Zugang, Account, Drittsoftware, Speicherplatz
Um die digitalen Angebote des Verkäufers nutzen zu können, müssen beim Besteller neben einer marktüblichen Internetverbindung bestimmte technische Mindestvoraussetzungen gegeben sein: für allgemeine Online-Dienste ein aktueller Browser, für ePaper ein Programm, das das Betrachten und Speichern von PDF-Dokumenten ermöglicht, z.B. den Adobe Reader, für Apps kompatible Geräte und Software, insbesondere die kompatible Version des für die Apps vorgesehenen Betriebssystems.
Für die Software Dritter können weitere Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten. Näheres hierzu, insbesondere Hinweise auf die zum Betrachten des Downloads erforderliche Softwareversion, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktbeschreibung. Der Besteller stellt sicher, dass er die erforderliche Software bei sich installieren kann. Eine Haftung für Produkte von Drittanbietern übernimmt der Verkäufer nicht.
Der Abruf bestellter digitaler Inhalte ist über die jeweilige Plattform oder den jeweiligen Online-Shop möglich und erfordert eine entsprechende Registrierung des Bestellers sowie einen Zugang zum Internet. Darüber hinaus stellt der Besteller sicher, dass er auf seinem Endgerät (z.B. Computer, Smartphone, Tablet) uneingeschränkt Internetverbindungen zu externen Servern aufbauen kann und im Falle von zum Download bereitgestellten digitalen Inhalten auch eine Speicherung möglich ist, insbesondere ausreichend freier Speicherplatz verfügbar ist.
3.5 Registrierung
Zur Registrierung eines Accounts ist die Angabe einer E-Mail-Adresse und eines frei gewählten Passworts nötig (Zugangsdaten). Der Besteller ist verpflichtet, ein Passwort nach dem jeweiligen Stand der Technik hinsichtlich der Sicherheit zu wählen und zu verwenden. Der Zugang zu digitalen Angeboten ist für den Besteller nur mit dieser E-Mail-Adresse und Passwort möglich. Der Besteller muss das Passwort vor unbefugten Zugriffen Dritter schützen und es insbesondere Dritten nicht mitteilen oder zugänglich machen und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche zu vermeiden. Er ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn die Zugangsdaten oder Teile davon, z.B. das Passwort, verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Der Besteller haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit er nicht den Nachweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
Der Besteller hat die im Zuge der Registrierung erfragten Daten zutreffend anzugeben, er darf insbesondere keine Daten Dritter angeben. Zudem ist er verpflichtet, dem Verkäufer jede Änderung der Daten unverzüglich anzuzeigen. Wurde ein Besteller schon einmal dauerhaft von einem digitalen Angebot durch den Verkäufer ausgeschlossen, darf sich der Besteller nur nach vorheriger Genehmigung des Verkäufers (neu) registrieren.
Die mit der Registrierung erhobenen Daten werden gespeichert und zu Kommunikationszwecken hinsichtlich neuer Inhalte und Abonnement Angebote von topagrar genutzt.
3.6 E-Mail-Newsletter
Sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, sind die E-Mail-Newsletter wesentlicher Bestandteil der Warenangebote oder der digitalen Angebote des Verkäufers, über die die Besteller mit redaktionellen Inhalten versorgt und/oder über aktuelle Vorteilsangebote, Events, Aktionen oder ähnliches informiert werden. Mit der Bestellung der entsprechenden der Warenangebote oder der digitalen Angebote willigt der Besteller darin ein, dass der Verkäufer den Besteller durch die Übersendung des E-Mail-Newsletters an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse in regelmäßigen Abständen in der beschriebenen Weise informiert. Dem Empfang des E-Mail-Newsletters kann der Besteller jederzeit widersprechen.
3.7 Verhaltensrichtlinien
3.7.1 Verhalten und Missbrauch
Bei digitalen Angeboten des Verkäufers, bei denen sich der Besteller aktiv einbringen kann, z.B. über Chatrooms, Kommentarfunktionen, Video- oder Audioveranstaltungen, hat sich der Besteller so zu verhalten, dass andere Nutzer der digitalen Angebote des Verkäufers nicht unangemessen beeinträchtigt, belästigt behindert, gestört oder gefährdet werden. Der Besteller ist verpflichtet, die digitalen Angebote nicht missbräuchlich zu nutzen und insbesondere
· keine sittenwidrigen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, pornografischen, obszönen, rechtsradikalen oder linksradikalen Inhalte zu verbreiten;
· kein anstößiges, diffamierendes oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material und Informationen zu verbreiten;
· andere Personen nicht zu beleidigen, zu belästigen, zu bedrohen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) Dritter zu verletzen;
· keine virusinfizierten Daten oder sonstige Schadware hochzuladen,
· kein von Dritten urheberrechtlich geschütztes Material hochzuladen, wenn der Besteller nicht über die Rechte daran oder über die erforderlichen Zustimmung verfügt;
· die digitalen Angebote nicht in einer Art und Weise zu benutzen, die die Verfügbarkeit der Angebote für andere Kunden nachteilig beeinflusst;
· keine Nachrichten (Chat-Nachrichten, E-Mails etc. ) zu einem anderen Zweck als der Kommunikation zu versenden und insbesondere das Anpreisen oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen zu unterlassen;
· keine Nachrichten, die einem gewerblichen Zweck dienen, zu versenden;
· keine Nachrichten (Chat-Nachrichten, E-Mails etc. ) mit einer unangemessen hohen oder belästigenden Frequenz zu versenden sowie Erstnachrichten an eine unangemessen hohe Anzahl an Kunden in zeitlich kurzen Abständen zu verschicken;
· keine Nachrichtentexte per „Kopieren und Einfügen“-Funktion zu erstellen oder „Kettenbriefe“ zu versenden oder dazu anzuhalten.
Meinungsäußerungen des Bestellers geben nicht unbedingt die Meinungen des Verkäufers wieder.
3.7.2 Hausrecht und Sanktionen
Dem Verkäufer steht das Hausrecht auf den digitalen Angeboten zu; die Ausübung kann übertragen werden.
Die Nichtbeachtung der Verhaltenspflichten kann für den Besteller Sanktionen nach sich ziehen, insbesondere die Aufforderung zur Stellungnahme im Falle des Verdachts von Vertragsverstößen oder Gesetzesverstößen, Sperrung der Nutzung der digitalen Angebote bis zur Aufklärung von Sachverhalten, Verwarnung, Einschränkungen und Beschränkungen bei der Nutzung der digitalen Angebote, teilweises oder vollständiges Löschen der vom Besteller eingestellten Inhalte, fristlose Kündigung der Nutzungsvereinbarung, Geldendmachung von Schadensersatzansprüchen, strafrechtliche Anzeigen. Die Sperrung eines Zugangs ändert nichts an der Zahlungspflicht für die vom Besteller in Auftrag gegebenen Leistungen bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit beziehungsweise bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit.
3.8 Übertragung von Rechten und Gewährleistung
3.8.1 Nutzungsrechte
Lädt der Besteller im Rahmen der digitalen Angebote Texte, Fotos, Illustrationen oder andere Beiträge (Beiträge) hoch oder verfasst sie, räumt er dem Verkäufer das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte sowie übertragbare Recht ein, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, die der Besteller hat oder erworben hat, vom Zeitpunkt der Rechtsentstehung an auf der jeweiligen Plattform des digitalen Angebots zu nutzen. Die Einräumung erstreckt sich insbesondere auf das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung und diese Rechte an Lichtbildern. Die Urheberpersönlichkeitsrechte des Bestellers an seinen Beiträgen bleiben unberührt, insbesondere das Recht, Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, seine berechtigten geistigen und persönlichen Interessen am Beitrag zu gefährden.
3.8.2 Gewährleistung
Der Besteller steht dafür ein, dass die von ihm hochgeladenen oder auf dem digitalen Angebot verfassten Beiträge keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Nutzungs-, Design-, Markenrechte, Rechte an geschäftlichen Bezeichnungen oder sonstige gewerblichen Schutzrechte und keine Persönlichkeitsrechte. Bei der Abbildung Minderjähriger ist immer die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter, – in der Regel von Mutter und Vater – und der Minderjährigen einzuholen. Der Besteller verpflichtet sich, den Verkäufer von einer Inanspruchnahme auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen.
4. Datenschutz
Die Verarbeitung der im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetzte, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für die Nutzung der Angebote des Verkäufer gilt die auf dem jeweiligen Internetauftritt zu findende Datenschutzerklärung.
5. Widerrufsbelehrungen
Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht wie Bedingungen, Fristen sowie dem Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts und das Muster-Widerrufsformular finden Sie nachfolgend.
Bei Bestellungen, die Print-Hefte oder sonstige physische Waren (z. B. Print-Zeitschriften-Abonnement, DVDs) (mit) enthalten, gilt allein die ‘Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen’.
Die ‘Widerrufsbelehrung für digitale Angebote‘ gilt nur bei Bestellungen, die ausschließlich digitale Angebote umfassen, insbesondere ePaper, e-Audios, Online-Zugänge, Downloads oder sonstige digitale Inhalte, die weder auf einem Datenträger geliefert noch in Kombination mit Print-Heften oder sonstigen physischen Waren angeboten werden.
Wenn ein Paket (Bundle) aus digitalen Inhalten und physischen Waren bestellt wird, bei dem alle Leistungen wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann (z. B. Zugang zu Online-Angeboten/ePaper verbunden mit dem Abonnement einer Print-Zeitschrift, erstreckt sich der Widerruf eines Teils des Pakets stets auf das gesamte Paket.
Für die Einmallieferung von Zeitschriften, d.h. wenn nur die aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift in Printform bestellt wird, besteht kein Widerrufsrecht.
5.1 Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen
5.1.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Ihren Vertragspartner (siehe Ziffer 1) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
5.1.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
5.1.3 Finanzierte Geschäfte
Wenn Sie den Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
5.2 Widerrufsbelehrung für digitale Angebote, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden
5.2.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Ihrem Vertragspartner (siehe Ziffer 1) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
5.2.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
5.2.3 Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die vertragsgegenständlichen digitalen Inhalte erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Haben Sie ein Paket aus Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalten bestellt, bei dem die Leistungen wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann (z. B. Kauf eines Print-Zeitschriften-Abonnements mit digitalem Abonnement), und steht Ihnen aufgrund eines mit dem Vertrag über den digitalen Inhalt zusammenhängenden Vertrags ein Widerrufsrecht zu, so erstreckt sich dieses Widerrufsrecht auch auf den Vertrag über den digitalen Inhalt.
Wenn Sie den Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
5.3 Widerrufsformular
________________________________________
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Landwirtschaftsverlag GmbH, Hülsebrockstraße 2-8, 48165 Münster (oder ggf. abweichenden Vertragspartner eintragen entsprechend Ziffer 1)
E-Mail: service@lv.de (oder ggf. abweichende Vertragspartner-E-Mail-Adresse eintragen entsprechend Ziffer 1)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
________________________________________
6. Gewährleistung/Haftung
6.1 Gesetzliche Gewährleistungsvorschriften
Ist die ausgelieferte Ware bzw. der bereitgestellte digitale Inhalt mangelhaft, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften; die Abtretung entsprechender Ansprüche ist ausgeschlossen. Ebenso sind weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit sich aus den nachstehenden Absätzen nicht etwas Abweichendes ergibt.
6.2 Haftung
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist, haftet der Verkäufer unbeschränkt für verschuldete Schäden. Ebenso haftet der Verkäufer bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen besteht eine Haftung des Verkäufers nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
6.3 Fahrlässigkeit und mittelbare Schäden
Im Falle einer Schadensersatzpflicht wegen der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Verkäufers auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, der den Kaufpreis der Ware in der Regel nicht überschreitet. Auch Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, werden in diesem Fall nicht ersetzt. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Speicherung des Vertragstextes
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten samt AGB per E-Mail zu. Vergangene Bestellungen können Sie nur in Ihrem Kundenkonto einsehen, sofern Sie ein Kundenkonto anlegen.
8. Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Europäische Kommission betreibt eine Plattform für die außergerichtliche Online‐Streitbeilegung (OS-Plattform), die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Trotzdem müssen wir auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen: Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8,77694 Kehl.
9. Werbung
Wir verwenden Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Regelungen des §7 Abs. 3 UWG zur Zusendung von Werbung zu eigenen ähnlichen sortimentsnahen Waren und Dienstleistungen. Sie können dem jederzeit widersprechen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Serverzeit
Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, ist das angezeigte Server-Datum und die angezeigte Server-Zeit des verkaufenden Online Shops ausschlaggebend.
10.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer Bestellung ist Münster, wenn der Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat oder dahin verlegt oder wenn der Besteller kein Verbraucher im Sinne von § 12 BGB ist. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. Es gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsregeln.
10.3 Subdienstleister, Vertragsübernahme
Der Verkäufer ist berechtigt, mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen jederzeit ganz oder teilweise Dritte zu betrauen. Darüber hinaus kann der Verkäufer seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme).
10.4 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Der Besteller darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn sein Gegenanspruch beruht auf demselben Vertragsverhältnis. Die Abtretung von Forderungen des Bestellers gegen den Verkäufer bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
10.5 Textform
Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und einem Besteller bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für eine Aufhebung des Formerfordernisses.
10.6 Änderung der AGB
Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
10.7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll in diesem Fall von den Parteien durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
Stand: März 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print- und Digitalwerbung in Fachmedien des Landwirtschaftsverlages
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften
- “Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als “Anzeigen” bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als “Werbungtreibende” bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
- Ein “Abschluss” ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
- Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
- Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
- Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder • deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nicht zumutbar ist • Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.
- Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn • diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leis tungsinteresse des Auftraggebers steht, oder • diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. - Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
- Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 17 – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 v. H., bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
- (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen) Abweichend von Nummer 16 berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2500 Euro beträgt.
- Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
- Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
- Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
- Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
- Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Zusätzliche Bedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. b) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. d) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. e) Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen. f) Der Verlag behält sich vor, beim Ausschießen im Rahmen der systemgesteuerten Bundverjüngung Anzeigen linear zu stauchen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
- Werbeauftrag
- „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, dem Newsletterversand und den mobilen Endgeräten zum Zwecke der Verbreitung.
- Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste bzw. die Mediadaten von LV, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens LV nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. LV schließt, vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen, einen Vertrag mit dem AG grundsätzlich nur auf Grundlage seiner AGB. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
- Werbemittel
- Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
- Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
- Vertragsabschluss
- Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
- Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. LV ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
- Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner, Pop-up-Werbung …) bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
- Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. - Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen – kostenpflichtig, gemäß der dann geltenden Preisliste. - Nachlasserstattung
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die LV nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass LV zu erstatten. - Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die LV nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
- Datenanlieferung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig (gemäß der in den Mediaunterlagen angegebenen Frist) vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 10 MB pro E-Mail weitergeleitet.
- Die Pflicht LVs zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
- Kosten LVs für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
- Chiffrewerbung
- Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt abgerufen werden, werden vernichtet bzw. gelöscht.
- Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet. Wir archivieren alle per Mail eingehenden Rückmeldungen auf Chiffreanzeigen im Archiv. Die Mails werden ausgedruckt und per Post an den Inserenten versandt.
- Ablehnungsbefugnis
- LV behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
• deren Veröffentlichung für LV wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. - Insbesondere kann LV ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
- LV behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- Rechte/Rechteeinräumung
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt LV im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen
entstehen können. Ferner wird LV von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LV nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Drittenzu unterstützen. - Der Auftraggeber überträgt LV sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt LV im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen
- Gewährleistung
- LV gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Basis für die Auswertung und Abrechnung sind die durch LV ermittelten AdImpressions. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. Browser oder E-Mail-Client) oder
• durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
• durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
• durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird LV versuchen, den Ausfall an Medialeistung (PIs) nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des AGs nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des AGs für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. - Soweit LV dies gewährleistet, hat der AG bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Verlängerung des Insertionszeitraumes oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels, sofern dies den Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verlängerung des Insertionszeitraumes bzw. der
Schaltung eines Ersatzwerbemittels hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil der noch nicht erbrachten Medialeistung; im Übrigen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. - Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt LV nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der Server von LV.
- Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server von LV liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden und der AG insoweit, wie unter Ziff. 11.2. beschrieben, LV das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des AGs bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt LV keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit.
- LV wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. LV wird sich bemühen, den Service über das Web stets zugänglich zu halten.
- LV steht für die Verfügbarkeit seiner Server insoweit ein, als die Nichtverfügbarkeit und damit die Arbeiten und Ausfallzeiten auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LV beruhen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf höherer Gewalt beruht, von LV nicht zu vertreten ist oder die Arbeiten lediglich im Interesse des AGs erfolgen.
- LV und der Dienstanbieter schließen im Übrigen ausdrücklich jede Gewährleistung aus.
- LV ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung.
- LV leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise
und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet LV höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die LV für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte. - Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
- Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt werden, soweit sie von LV gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.
- LV übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.
- Ziff. (13) und (14) gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten.
- Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die LV durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt. Der AG stellt LV von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter auf erstes Anfordern frei, die diese wegen Verletzung von Rechten durch den AG bzw. auf Grund der vom AG erstellten Inhalte geltend machen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten. Ferner verpflichtet sich der AG, LV bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
- Die vorstehenden Ziffern erstrecken sich auch auf die organschaftlich oder vertraglich bestimmten Vertreter von LV sowie auf ihre Erfüllungsgehilfen.
- Soweit LV zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat LV den AG so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen wordenwäre (sog. negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
- LV gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Basis für die Auswertung und Abrechnung sind die durch LV ermittelten AdImpressions. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der AG das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln
mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der AG die Mängelrüge, so gilt
die Schaltung des Werbemittels als genehmigt. - Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von LV bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat
vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von
5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten. - Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. LV kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
- Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen LV, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Kündigung
Kündigung von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Letzte Stornierungsmöglichkeit ist jeweils eine Woche vor Schaltungsbeginn. Für Stornierungen ab vier Wochen bis eine Woche vor Schaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrags fällig. Speziell die Premium-Partnerschaft und die Teilnahme am Branchenverzeichnis verlängert sich nach Ablauf eines Buchungsjahres automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Buchungszeitraumes gekündigt wird. LV ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere
dann berechtigt, wenn
• der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist,
• der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat,
• der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt,
• der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von LV zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann LV mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens LV, hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlich erfolgte Schaltung des oder der Werbemittel errechnet, an LV zu erstatten. - Informationspflichten des Anbieters
Soweit nicht anders vereinbart, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel, soweit das angelieferte Werbemittel diese Spezifikation erfüllt, für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten. - Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Der AG wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von LV, insbesondere die der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. - Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Münster. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Münster. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend
gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Münster vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde. - Schlussbestimmungen
- Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung per Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgebend. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den Preistabellen, Rabattstaffeln, den Targeting-Kriterien sowie dem Skonto vor.
- Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten evtl. ausfüllungsbedürftiger Lücken.Landwirtschaftsverlag GmbH | Hülsebrockstr. 2-8 | 48165 Münster